Besucherordnung
Wir möchten uns im Voraus bei allen Besuchern für die Einhaltung der Besucherordnung bedanken.
1. Das Areal der Burgruine "Vítkův Hrádek" (Wittinghausen) ist ein Kulturdenkmal im Besitz der Gemeinde Přední Výtoň (Heuraffl). Das Areal befindet
sich im Landschaftsschutzgebiet Böhmerwald. Das Befahren des
Burgareals mit allen Kraftfahrzeugen ist ohne
Erlaubnis des Eigentümers oder Betreibers untersagt.
2. Der Eintritt ins Areal ist frei,
kostenlos und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Der Zugang zum
Innenbereich der Burg ist nur während der Öffnungszeiten möglich und
gebührenpflichtig. Die Benutzung der Toiletten ist im Eintrittspreis enthalten.
3. In der Burg können Sie mit Karte oder bar in CZK
oder EUR bezahlen. Der aktuelle Wechselkurs wird Ihnen vom Personal mitgeteilt.
In der Burg werden Souvenirs und Erfrischungen zum Verkauf angeboten. Aufgrund
der Abgelegenheit des Ortes und der komplizierten Belieferung behält sich der
Betreiber jedoch das Recht vor, diese zusätzlichen Dienstleistungen nicht in
vollem Umfang und/oder nicht zu jeder Zeit anzubieten.
4. Die Besucher sind verpflichtet:
- die Besucherordnung einzuhalten
- auf dem
gesamten Gelände und im Innenbereich der Burg für Ordnung zu sorgen
- für die
Sicherheit von sich selbst, ihren Kindern und/oder anderen ihnen anvertrauten
Personen und/oder Tieren zu sorgen
- den
Anweisungen des Betreibers, des Veranstalters oder des Personals Folge zu
leisten
5. Den Besuchern ist es strengstens
untersagt:
- ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Betreibers ein Feuer zu entzünden
-
Feuerwerkskörper zu verwenden
- Müll und
Zigarettenstummel außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche (Mülleimer,
Aschenbecher) zu entsorgen
- ohne
Erlaubnis des Betreibers auf dem Burggelände zu zelten oder zu schlafen
- Mauern,
Palisaden, Mauerwerk zu beschädigen, Steine wegzutragen und zu versetzen
- Mauern,
Palisaden, Mauerwerk und Baunebenanlagen zu besteigen
- Orte, an
denen Bau- oder andere Materialien gelagert werden, zu betreten
- Orte, an
denen archäologische oder bauliche Arbeiten durchgeführt werden, zu betreten
- Ausstellungsstücke zu berühren, Vitrinen zu öffnen, unbegründet mit
Feuerlöschern zu manipulieren
6. Das Betreten des Geländes und der Burg erfolgt auf
eigene Gefahr und Verantwortung. Die Eltern sind für ihre Kinder
verantwortlich. Kinder unter 15 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung
eines Erwachsenen betreten, der die Verantwortung für sie übernimmt.
7. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder
anderen Sucht- oder Rauschmitteln stehen, sowie Besucher, die durch ihr
Verhalten das friedliche Zusammenleben, die Ordnung, die Sicherheit und die
Sauberkeit stören, sich aggressiv verhalten oder in ähnlicher Weise nicht der
Definition von anständigem Verhalten entsprechen, dürfen das Gelände, die Burg
und insbesondere die Aussichtsplattform nicht betreten. Das Personal ist in
solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu verweigern.
8. Hunde (und andere Haustiere) dürfen die Burg und
das Burgareal nur in Begleitung ihres Besitzers betreten; das Tier muss an der
Leine geführt werden. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die das Tier
verursacht, und für die Beseitigung seiner Ausscheidungen. Für Hunde und andere
Tiere wird keine Gebühr erhoben.
9. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (starker
Wind, starker Regen, starker Schneefall, Hagel, Gewitter usw.) sind die
Besucher verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere im
Hinblick auf herabfallende Äste oder umstürzende Bäume oder herabfallende lose
Teile von Mauerwerk und/oder Burgmauern.
10. Weder der Betreiber noch das Personal haften für zurückgelassene oder vergessene Gegenstände sowie für Schäden und Verletzungen, die durch eigene Unachtsamkeit der Besucher verursacht werden, sowie für Schäden oder Verletzungen, die durch ihnen anvertraute Personen oder Tiere verursacht werden, sowie für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Besucherordnung oder durch Nichtbefolgung der Anweisungen des Betreibers oder des Personals entstehen.