Besucherordnung

Wir möchten uns im Voraus bei allen Besuchern für die Einhaltung der Besucherordnung bedanken.

1. Das Areal der Burgruine "Vítkův Hrádek" (Wittinghausen) ist ein Kulturdenkmal im Besitz der Gemeinde Přední Výtoň (Heuraffl). Das Areal befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Böhmerwald. Das Befahren des Burgareals mit allen Kraftfahrzeugen ist ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Betreibers untersagt.

2. Der Eintritt ins Areal ist frei, kostenlos und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Der Zugang zum Innenbereich der Burg ist nur während der Öffnungszeiten möglich und gebührenpflichtig. Die Benutzung der Toiletten ist im Eintrittspreis enthalten.

3. In der Burg können Sie mit Karte oder bar in CZK oder EUR bezahlen. Der aktuelle Wechselkurs wird Ihnen vom Personal mitgeteilt. In der Burg werden Souvenirs und Erfrischungen zum Verkauf angeboten. Aufgrund der Abgelegenheit des Ortes und der komplizierten Belieferung behält sich der Betreiber jedoch das Recht vor, diese zusätzlichen Dienstleistungen nicht in vollem Umfang und/oder nicht zu jeder Zeit anzubieten.

4. Die Besucher sind verpflichtet:
- die Besucherordnung einzuhalten
- auf dem gesamten Gelände und im Innenbereich der Burg für Ordnung zu sorgen
- für die Sicherheit von sich selbst, ihren Kindern und/oder anderen ihnen anvertrauten Personen und/oder Tieren zu sorgen
- den Anweisungen des Betreibers, des Veranstalters oder des Personals Folge zu leisten

5. Den Besuchern ist es strengstens untersagt:
- ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Betreibers ein Feuer zu entzünden
- Feuerwerkskörper zu verwenden
- Müll und Zigarettenstummel außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche (Mülleimer, Aschenbecher) zu entsorgen
- ohne Erlaubnis des Betreibers auf dem Burggelände zu zelten oder zu schlafen
- Mauern, Palisaden, Mauerwerk zu beschädigen, Steine wegzutragen und zu versetzen
- Mauern, Palisaden, Mauerwerk und Baunebenanlagen zu besteigen
- Orte, an denen Bau- oder andere Materialien gelagert werden, zu betreten
- Orte, an denen archäologische oder bauliche Arbeiten durchgeführt werden, zu betreten
- Ausstellungsstücke zu berühren, Vitrinen zu öffnen, unbegründet mit Feuerlöschern zu manipulieren

6. Das Betreten des Geländes und der Burg erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Kinder unter 15 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten, der die Verantwortung für sie übernimmt.

7. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- oder Rauschmitteln stehen, sowie Besucher, die durch ihr Verhalten das friedliche Zusammenleben, die Ordnung, die Sicherheit und die Sauberkeit stören, sich aggressiv verhalten oder in ähnlicher Weise nicht der Definition von anständigem Verhalten entsprechen, dürfen das Gelände, die Burg und insbesondere die Aussichtsplattform nicht betreten. Das Personal ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu verweigern.

8. Hunde (und andere Haustiere) dürfen die Burg und das Burgareal nur in Begleitung ihres Besitzers betreten; das Tier muss an der Leine geführt werden. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die das Tier verursacht, und für die Beseitigung seiner Ausscheidungen. Für Hunde und andere Tiere wird keine Gebühr erhoben.

9. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (starker Wind, starker Regen, starker Schneefall, Hagel, Gewitter usw.) sind die Besucher verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere im Hinblick auf herabfallende Äste oder umstürzende Bäume oder herabfallende lose Teile von Mauerwerk und/oder Burgmauern.

10. Weder der Betreiber noch das Personal haften für zurückgelassene oder vergessene Gegenstände sowie für Schäden und Verletzungen, die durch eigene Unachtsamkeit der Besucher verursacht werden, sowie für Schäden oder Verletzungen, die durch ihnen anvertraute Personen oder Tiere verursacht werden, sowie für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Besucherordnung oder durch Nichtbefolgung der Anweisungen des Betreibers oder des Personals entstehen.